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Bring your own device (BYOD) ist die Bezeichnung dafür, private mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in den eigenen Unternehmensnetzwerken und zu eigenen beruflichen Zwecken zu integrieren. Darunter verstanden werden auch Organisationsrichtlinien, die regeln sollen, auf welche Art und Weise Mitarbeiter*innen, ihre eigenen, privaten elektronischen Bürogeräte zu dienstlichen oder schulischen Zwecken nutzen dürfen.
BYOD soll im Zeitalter mobiler Endgeräte den eigenen Mitarbeitenden eine größere Wahlfreiheit bringen und der Organisation eine bessere Orientierung an persönlichen Bedürfnissen ermöglichen. In der Praxis ist die Regelung die formaljuristische Basis, um die komplette Belegschaft auch über mobile Endgeräte zu erreichen. Denn in den wenigsten Fällen verfügt die gesamte Belegschaft über ein Smartphone oder Tablet des Arbeitgebers.
Für die Nutzung und den Rollout einer App für die eigenen Mitarbeitenden ist eine BYOD Regelung daher fast immer eine juristische, formelle Notwendigkeit. Dabei gibt es folgende Ausgangsszenarien:
- es existiert bereits eine BYOD Regelung, die auch die neu eingeführte App bereits mit abdeckt
- es existiert bereits eine BYOD Regelung, aber die geplante App ist nicht mit abgedeckt
- es existiert noch keine BYOD Regelung
Für die Fälle in denen die Belegschaft entweder einer Aktualisierung oder einer gänzlich neuen BYOD-Regelung vorab zustimmen muss, gibt es die Möglichkeit diese Zustimmung mit den Onboarding-Flow der App zu integrieren.
Nach der Anmeldung und vor der erstmaligen Nutzung, können Mitarbeiter*innen die Regelung lesen und Ihr mittels “Häkchen” zustimmen. Die tchop Plattform dokumentiert dies entsprechend.
Template
Ein gutes Beispiel einer BYOD-Regelung für in Deutschland ansässige Unternehmen finden Sie hier:
Dabei ist zu beachten, dass wir damit keinerlei Rechtsberatung leisten und Unternehmen diese Regelung unbedingt von eigenen juristischen Beratern oder Personal prüfen und ggf. auf die eigenen Anforderungen hin anpassen lassen sollten.